Discussion Forum: LANG Deutsch: Message 1438587
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 Author: Brick_Base View Messages Posted By Brick_Base
 Posted: Nov 11, 2023 14:55
 Subject: Re: Falschinformationen von Käufer
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BrickLink
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Brick_Base (3426)

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In LANG Deutsch, bricklogistic writes:
  Hallo zusammen,
heute bekam ich die "Information", dass ja alle! Verkäufer auf Bricklink
ein Gewerbe anmelden müssten. Von jemandem, der Sage und Schreibe 34 Bewertungen
hat und einen "Bekannten", der auch verkaufen würde auf Bricklink.

Dazu natürlich übliche Fernanalysen und Fake Fakten wie, ich zitiere
"bei den Mengen auf Bricklink haben wir das gar nicht zu diskutieren".

Ich weiß nicht, was ich davon halten soll, aber ich halte das schon für Mobbing
bis strafbar, wenn jemand Falschinformationen zu der Frage ob jemand ein Gewerbe
anmelden soll, verbreitet und Leute bequatscht, sie hätten das zu tun.

Mein Kenntnissstand ist (nach wie vor):

a) Bricklink als auch alle anderen Plattformen dürfen keinem Verkäufer vorschreiben,
dass die gewerblich verkaufen sollen. Das habe ich sogar aus dem Finanz Ministerium
so als Info bekommen, nachdem ich das Ministerium wegen dem PStTG angeschrieben
hatte und gefragt hatte, ob das eine BEdeutung für die Frage mit den Gewerbeanmeldungen
hätte.
Hat es nicht, sind getrennte Baustellen...

d.h.
die Frage geht die Plattformbetreiber nichts an und zum anderen sind bei jedem
VErkäufer die persönlichen Gesamtumstände entscheidend.
Die Plattformbetreiber können ja nicht wissen, wieviel die Leute insgesamt verkaufen
und kaufen (weil alles zusammen zählt).

b) bei der Frage, ob jemand ein Gewerbe anmelden soll, sind allgemein die "Gesamtumstände"
zu betrachten. Selbst der Umstand, dass man zur Miete wohnt und der Vermieter
keine Gewerbeanmeldung möchte, ist am Ende schon entscheiden, dass keine zu machen
ist.
Wenn bei einer Kalkulation sehr deutlich rauskommt, dass gar kein Gewinn erwirtschaftet
werden kann, ist eine Gewerbeanmeldung auch überflüssig. Ein Minus aus Gewerbe
würde mit dem normalen Gehalt verrechnet und das will das Finanzamt nicht, und
es käme zu einer Abmeldung wegen "Liebhaberei".

c) auch das PStTG ändert nichts an der Fragestellung bzgl Gewerbeanmeldung oder
privater Verkauf
.
D.h. auch wenn jemand 2000 Euro Umstatz und 30 Artikel verkauft, muss der noch
lange kein Gewerbe anmelden. Diese Zahlen sind lediglich der Grenzwert ab dem
eine Plattform Daten ans Finanzamt schicken muss. (zumindest soll das so laufen
ab 2024)


Ich finde es nur noch fragwürdig, dass solche Leute immer wieder auftauchen.
Insbesondere dass es einfach so dargestellt wird, als würde Bricklink den Nutzern
neuerdings vorschreiben, dass die ein Gewerbe anmelden müssten.
Das ist schon eine Diffamierung zu Lasten von Bricklink.

Wieso sollte Bricklink sein bewährtes Konzept kaputt schießen mit so einer Neuerung?

Gruß

Rainer

Hallo,

ich möchte dir in keinster Weise zu nahe treten, aber leider haust du mit sehr
viel Halbwissen um dich meiner Meinung nach. Das hat auch nichts mit Mobbing
oder einer Straftat zu tun, wenn dich jemand darauf hinweist, dass es mitunter
schon hart an der Grenze ist mit weit über 100.000 Teilen auf Lager. Da spielt
es ehrlich gesagt auch keine Rolle, wieviele Bewertungen dieses Mitglied hat.
Zu deinen einzelnen Punkten:

a) BrickLink schreibt dir das mit Sicherheit nicht vor. BrickLink ist das (noch!)
völlig egal, was du machst in steuerlicher Hinsicht. Es gibt jedoch deutsche
Gesetze, die dir zumindest mal einen groben Anhaltspunkt geben, ab wann du gewerblich
handelst. Demzufolge hat nicht BrickLink was damit zu tun, sondern der Gesetzgeber.
Es ist in der Tat völlig egal, wieviel du kaufst und verkaufst. Allein schon
mit der Erstellung eines Online-Shops (und das tust du unweigerlich mit der Registrierung
bei BrickLink als Verkäufer) handelst du bereits in gewerblichen Absichten -
denn kaufen könntest du ohne diese Verkäuferregistrierung auch. Deine viel zitierten
"Gesamtumstände" helfen dir da nicht weiter.

b) dein Vermieter kann dir nicht verbieten, ein Gewerbe anzumelden. Das wäre
ja noch schöner. Dein Vermieter kann dir höchstens gewerblichen Publikumsverkehr
untersagen. Sprich, wenn am Tag Hundert Leute bei der Tür ein- und ausgehen.
Und er könnte dir eventuell untersagen, deine gemieteten Räume als Lager zu missbrauchen.
Aber das tust du ja anscheinend unabhängig, ob du ein Gewerbe angemeldet hast
oder nicht. Also könnte dir dein Vermieter in dem Punkt so oder so aufs Dach
steigen, was er aber vermutlich nicht tun wird, weils absolut egal ist, solange
du nicht mit nem Gabelstapler durchs Wohnzimmer fährst.

Zum Thema Liebhaberei: das ist in den ersten Jahren erst mal völlig egal, weil
eh damit gerechnet wird, dass in den ersten Jahren kein Gewinn erzielt wird.
Liebhaberei ist es dann, wenn auf Dauer erkennbar wird, dass du mit deinem Gewerbe
gar keinen Gewinn erwirtschaften WILLST. Sprich, du willst dir steuerliche Vorteile
erschwindeln. Das ist der Hintergrund, nichts anderes.

c) Was das PStG damit zu tun hat, ist mir komplett schleierhaft.

Abschließend ganz allgemein: Es ist völlig egal, ob du mit deinen Tätigkeiten
tatsächlich Gewinn erwirtschaftest. Es zählt einzig und allein die Absicht, Gewinn
zu erzielen. Das ist an keinen Mindestumsatz oder einen Mindestgewinn geknüpft.
Und diese Absicht bedienst du schon mit dem Betreiben eines Online Shops. Das
ist alles eigentlich ganz einfach.

BrickLink schießt sich da gar nichts kaputt. BrickLink implementiert nach und
nach den ganzen deutschen Gesetzeswahn. Und darüber können wir Händler (!) dankbar
sein, denn ansonsten könnten wir hier alle dicht machen, weil ein rechtssicheres
Handeln ansonsten nicht möglich wäre. Ich schreibe hier nicht recht viel, aber
zu diesem ganzen Thema muss man wohl mal ein bisschen Aufklärungsarbeit verrichten
glaube ich.

Warum gehst du nicht zum Gewerbeamt und meldest für nen 10er ein Gewerbe an und
machst das ganze offiziell, wenn du eh schon nicht so viel Gewinn erzielst? Hat
es etwa damit zu tun, dass man mehr Pflichten hat und seinen Käufern viel mehr
Annehmlichkeiten einräumen müsste, als es als "privater Shopbetreiber"
der Fall ist? Du schreibst sehr viel von Gesetzen, aber das Wettbewerbsrecht
scheint dir unbekannt zu sein Vielleicht liest du dich ja auch dort mal ein
wenig ein.

Mir persönlich ist es echt völlig wumpe, was du oder irgendwer hier auf der Plattform
treibt. Aber bitte dann nicht überrascht sein, wenn bestimmte Verbände ihre Anwälte
mal wieder auf die Plattform hetzen, wie es vor ein paar Jahren schon der Fall
war. Das ist dann die Konsequenz aus dem ganzen und das schadet BrickLink weit
mehr als ein Käufer, der dich auf etwas hinweist, was wirklich nicht an den Haaren
herbeigezogen ist. Evtl. meint er es ja auch einfach nur gut mit dir.

Nichts für Ungut und einen schönen Abend

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View Thread (Cancelled) - bricklogistic (515)
(Cancelled)
(7 months ago, Nov 1, 2023, to LANG Deutsch)

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View Thread Re: Falschinformationen von Käufer - bricklogistic (515)
Tut mir leuid, aber an Dich verkaufe nicht. das ist halbwissen und schwurbelei, was Du hier machst. Ist Dir mal der Gedanke gekommen, dass ich nicht nur eine Diskussion mit einem [...]
(7 months ago, Nov 13, 2023, to LANG Deutsch)
View Thread Re: Falschinformationen von Käufer - bricklogistic (515)
Screenshot ist gemacht. Die Behauptung dass ICH Gewinn gemacht hätte, ist schlichtweg unwahr, gelogen und eine dreiste Lüge. Das ist juristisch Verleumdung, wenn es ist ja recht [...]
(7 months ago, Nov 13, 2023, to LANG Deutsch)

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 Msg 1 - bricklogistic (515) 7 months ago Nov 1, 2023 to LANG Deutsch
 Msg 2 - Steineparadies (2121) 7 months ago Nov 11, 2023 to LANG Deutsch
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